ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND REISEBEDINGUNGEN│LUNATRAILS

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als einbezogen für alle Verträge zwischen LunaTrails und dem jeweiligen Teilnehmer.

 

1. Teilnehmer

Die Teilnehmer verpflichten sich, die jeweiligen physischen Anforderungen bei LunaTrails zu erfragen und diese entsprechend abzustimmen. LunaTrails ist nicht verpflichtet, diese zu testen oder zu überprüfen. LunaTrails ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen; soweit hierdurch Aufwendungen erspart werden, erstattet LunaTrails dem Teilnehmer deren Wert. Bis zum Beginn der Tour können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

 

2. Zahlungen

Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch LunaTrails ist die Buchung für den Teilnehmer verbindlich. Innerhalb von 14 Tagen ist sodann eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Endpreises fällig. Die Restzahlung wird fällig wie im Einzelfall vereinbart. Sollte eine Vereinbarung nicht getroffen sein, ist der Restbetrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Tour fällig. Leistet der Teilnehmer die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist LunaTrails berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden dadurch entstehende Kosten aufzuerlegen.

 

3. Unsere Leistungen

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, sollte sich der Teilnehmer aus Gründen der Beweissicherung schriftlich bestätigen lassen. LunaTrails behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung informiert wird. Änderungen oder Abweichungen von den Prospektbeschreibungen während der Tour sind aufgrund der Art der gebuchten Aktivitäten jederzeit möglich, da aufgrund von Straßenverhältnissen, Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln u. a. der in der Tourbeschreibung angegebene Tourenverlauf nicht garantiert werden kann. Die Prospektausschreibungen stellen insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Die Leiter der Touren sind in der Regel Wanderführer oder ähnlich qualifiziert. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Medikamente, die Sie benötigen, müssen von Ihnen selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Falls Sie eine Wandertour oder ein Trekking aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden bzw. beenden müssen, ohne dass dies von LunaTrails zu vertreten ist, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten.

 

4. Versicherungen

Die Teilnehmer verpflichten sich, für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen, dies insbesondere in Form einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reisekrankenversicherung. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass diese Versicherungen nicht Teil des vereinbarten Preises sind und daher von LunaTrails nicht zu fordern sind.

 

5. Preisänderungsvorbehalt vor Vertragsabschluss

Die in den jeweiligen Angeboten angegebenen Preise sind für LunaTrails bindend. LunaTrails behält sich jedoch vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Preises insbesondere zu erklären, falls sich nach Erstellung des Angebotes die Beförderungskosten und/oder die Abgaben für bestimmte Leistungen wie z. B. Transfergebühren erhöht haben und/oder eine Änderung der für die betreffende Tour geltenden Wechselkurse eingetreten ist. Über die Gründe und den Umfang der Preisänderung wird der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert.

 

6. Mindestteilnehmerzahl

Die jeweiligen Touren können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, aus der jeweiligen Tourausschreibung ergibt sich etwas Anderes. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, vor beginn der Tour vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag vor dem vereinbarten Beginn der Tour dem Teilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Tour aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer die auf den Endpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z. B. für Bahntickets können nicht übernommen werden. LunaTrails ist aber bemüht, auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die geplante Tour durchzuführen, sofern dies wirtschaftlich zu vertreten ist. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie aber dennoch die Durchführung der Reise wünschen, so stellt dieses ein völlig neues Angebot dar. Wir können dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem neu errechneten Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Tour durchgeführt wird.

 

7. Dokumente und Gesundheitsvorschriften

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich.

 

8. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen von wesentlichen Leistungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von LunaTrails nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Tour nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. LunaTrails ist verpflichtet, den Teilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Tour zu verlangen, wenn LunaTrails in der Lage ist, eine solche Tour ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung LunaTrails über die erhebliche Änderung der wesentlichen Leistung oder die Absage der Tour dieser gegenüber geltend zu machen.

 

9. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Beginn der Tour durch Erklärung gegenüber LunaTrails von der Tour zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Bei Rücktritt kann LunaTrails, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:

Bei Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 5%.

44.-22. Tag vor Reiseantritt 15%

21.–15. Tag vor Reiseantritt 20%

14.–01. Tag vor Reiseantritt 70%

Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%

 

10. Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Vertrags wegen höherer Gewalt wird die Tour in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl LunaTrails als auch der Teilnehmer den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.

 

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. LunaTrails wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

12. Gewährleistung

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet LunaTrails innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, von LunaTrails erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder diese von LunaTrails verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.

 

13. Beschränkung der Haftung

LunaTrails haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet LunaTrails nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

LunaTrails haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und für Schäden an Gepäck einschließlich Diebstahl sowie für Terminverschiebungen wegen Verkehrsbehinderungen und Fahrplanänderungen.

Bei unvorhersehbaren oder von uns nicht zu beeinflussenden Ereignissen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz oder wegen Leistungsstörung.

 

14. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem regionalen Guide zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

15. Erhöhtes Risiko im Gebirge und bei Auslandsreisen

Alle Teilnehmer werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für Gipfel oder subjektiv vorgestellte Tourerfolge geben. Auch wetterbedingte Einschränkungen können von LunaTrails nicht vorhergesehen werden und sind vom Teilnehmer nicht zu beanstanden, bzw. berechtigen nicht zur Minderung des Preises. Es gilt stets zu bedenken, dass es sich um Wandertouren handelt, denen aufgrund des jeweiligen Gebietes ein gewisses Unfallrisiko innewohnt. Dieses wird von LunaTrails durch sorgfältige Auswahl der Routen so gering wie möglich gehalten, kann aber aufgrund der individuellen körperlichen Voraussetzungen der Teilnehmer nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Kunden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Sollten Sie Fragen zum Gefahren- und Risikopotenzial einer Tour haben, so möchten wir Sie bitten, sich vor Abschluss des Vertrages mit LunaTrails in Verbindung zu setzen.

 

16. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann LunaTrails nur an seinem Sitz verklagen. Für Klagen von LunaTrails gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend.

 

 

LunaTrails

Stand: Mai 2023